Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Heute dürfen Waffen und Munition gemäss Kriegsmaterialverordnung nicht in Länder geliefert werden, in denen "Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden". Das Parlament will Exporte neu nur noch dann verbieten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das zu liefernde Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die Behörden sollen jeden Fall einzeln prüfen.Und wenn die Schweiz sich mit was auskennt, dann ist es mit Exportkontrolle, besonders bei Einzelfallprüfungen! Das haben wir ja damals bei Dreamlab gut sehen können. (Danke, Matthias)