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Das Landgericht München hat heute ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln auf YouTube sind illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München.Dabei hat Youtube das schon extra zurückhaltend formuliert, um keine falschen Tatsachenbehauptungen zu tätigen. Was für ein krasses Fehlurteil des LG München. Aber hey, ich bin ja eh der Meinung, dass die Gema schleunigst zugemacht werden müsste. In erster Näherung muss die Gema-Vermutung weg.
Diese Aussage mit herabwürdigen und anschwärzen bringt auch Heise, das scheint also tatsächlich im Urteil zu stehen. WTF?! Wo ist denn da bitte eine Herabwürdigung? Und "anschwärzen" ist meines Wissens kein juristischer Begriff. Ich glaube es hakt!?
Ich hoffe mal, Google lässt das nicht auf sich beruhen. Immer feste druff. Na los, Google, greift mal kurz in die Sofaritze.