Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
„Die Wahrheit interessiert mich nicht!“Welches Bundesland würdet ihr vermuten?
Na?
Das BVerfG hob die Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden auf und verwies das Verfahren an das LG Chemnitz zurück.Ja genau, Sachsen! Und sowohl die Beschwerde beim LG als auch die beim OLG sind gescheitert, sonst wäre das gar nicht erst bis zum Verfassungsgericht gekommen. Was zur Hölle?!
Der Hammer ist auch die Ausrede, mit der das OLG das wegzudiskutieren versucht hat:
Die Verfassungsrichter wörtlich: „Erst recht ist die Annahme des Oberlandesgerichts nicht tragfähig, die Äußerung (des Richters, dass ihn die Wahrheit nicht interessiere - Anmerk. d. Red.) sei hinzunehmen als Reaktion auf eine sachwidrige Beeinflussung durch den Beklagtenvertreter, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als Druckmittel eingesetzt habe, um den Richter zur Anhörung des Zeugen zu bewegen. Weshalb in dem Hinweis auf eine bestehende Amtspflicht eine sachwidrige Druckausübung liegen soll, ist nicht ansatzweise nachvollziehbar.“Wie geil ist DAS denn?! Unfassbar!
Und natürlich hat das keinerlei Auswirkungen auf die Karriere der betroffenen Richter. Wo kämen wir da auch hin. (via)