Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.Damit ist schon alles gesagt, aber sie nehmen sich die Zeit, auch noch mal alle Pro-Argumente der Reihe nach zu zertrümmern. Money Quote u.a.
Vielmehr ist das Zusammenspiel von Inhaltsanbietern und Suchmaschinenbetreibern Ausdruck unserer modernen, arbeitsteiligen Marktwirtschaft. Diese funktioniert, weil es nicht nur generell erlaubt, sondern geradezu erforderlich ist, dass Folge- oder Mehrwertleistungen an eine vorbestehende Leistungen anknüpfen können.und
Wie erklärt werden soll, dass Inhalte von Presseverlegern anderen Regeln unterliegen als „normale“ Inhalte, deren Entstehen ebenso auf Investitionen beruht, ist nicht ersichtlich.Da bleibt nur ein rauchender Krater übrig. Wie eigentlich immer bei Initiativen von Schwarz-Geld, sobald mal jemand was dazu sagt, der sich mit dem Thema auskennt. Ich erinnere da nur an das Hoteliersgesetz.