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Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis die Wirkungen einer Verfassungsänderung.Er weist erstmal darauf hin, dass das generelle Verbot des Einsatzes des Militärs erst durch die "Notstandsgesetzgebung" von 1968 aufgeweicht wurde (das alleine ist ja schon DAS Argument dafür, wieso Regelungen wie diese im Grundgesetz wichtig sind, weil auf die Politik eben kein Verlass ist), dann auf die Tatsache, dass 2009 nicht die für eine Verfassungsänderung notwendige Mehrheit zustande gekommen ist.
Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, hier korrigierend einzugreifen.Im Übrigen sind nichtmal die infamen Notstandsgesetze von 1968 geeignet, um die feuchten Unterdrückungs-Träume der sich vor der ins Hartz IV Elend gestürzten Bevölkerung fürchtenden CDU zu erfüllen. Aber lest selbst.
Zudem lässt auch der Umstand, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber mit der Bundesregierung einem Kollegialorgan die Zuständigkeit für die Einsatzentscheidung zuweist, nur den Schluss zu, dass er von vornherein den Einsatz spezifisch militärischer Waffen im Katastrophennotstand nicht für erforderlich hielt und damit auch nicht legitimieren wollte.Desweiteren skizziert er da schonmal, wie sie sich um die Einschränkungen herummogeln werden.
Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.