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Der eigentliche Streitpunkt war, dass man in Österreich als Firma die Urheberrechtsabgaben zurückfordern kann, wenn man nachweist (wie das wohl konkret funktioniert?), dass man die Medien nicht für Privatkopien einsetzt, sondern z.B. für Backups. Aber als Privatperson stand einem dafür kein Weg offen. Das, hat der EuGH jetzt geurteilt, ist nicht in Ordnung. Auch Privatkunden müssen die Urheberrechtsabgaben zurückfordern können, wenn die Medien "offenkundig" nicht für Privatkopien genutzt wurden. Ich bin ja mal gespannt, wie das in der Praxis funktionieren soll.
Ich bin fast zu hoffen geneigt, dass damit das gesamte System zusammenbricht. Ich für meinen Teil kann mir das jedenfalls gut vorstellen, da jetzt alle meine für Backup genutzten CD- und DVD-Rohlinge einzelne anzumelden und jeweils die paar Cent zurückzufordern. Das alleine müsste ja Verwaltungskosten im vierstelligen Bereich verursachen.
Ich finde übrigens, dass man da noch mehr fordern sollte. Ich finde, dass ich für kaputt gegangene Medien und Geräte die Abgaben zurück fordern können sollte. Wenn ich den selben Song auf einen neuen Rohling kopiere, weil der alte nicht mehr lesbar ist, dann sollte ich dafür nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Na, findet sich eine Partei, die das mal fordert?