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Wenn ein Oberschenkelamputierter auf Stützen problemlos kurze Strecken zurücklegen könne, dürfe er die besonderen Parkflächen nicht nutzen, hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle entschieden.Tolles Land, in dem wir da wohnen! (Danke, Oliver)