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Das Amtsgericht Offenbach attestierte den Ermittlern im Juni, sie hätten gegen die kritischen Polizeibeamten ins Blaue hinein ermittelt.Und weiter:
Der Verdacht gegen die Beamten beruhe auf reiner Spekulation. Sogar die Grundvoraussetzung für die Durchsuchung der Wohnung fehle, nämlich der Tatverdacht für eine strafbare Handlung, erklärte der Ermittlungsrichter.Die konnten sich nichtmal glaubwürdig einen Tatverdacht aus dem Arsch ziehen! Gut, das hält Richter normalerweise nicht davon ab, die Hausdurchsuchung zu genehmigen, daher: Hut ab für den Richter. Schade, dass Richter offenbar nur bei Durchsuchungen gegen Polizisten auf die Idee kommen, dass da was nicht stimmen könnte.
Oh und wieso ist das schon wieder Hessen, wo Leute dafür verfolgt werden, dass sie ihre Arbeit gut machen?