Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Es gibt aber auch im Rahmen der Aufgaben anderer Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern das unbestreitbare Bedürfnis nach Anwendung dieser Maßnahmen.Merke: unbestreitbar ist das neue alternativlos. Oh und im Übrigen ist (festhalten!) die Justizministerin Schuld:
Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre.Nur dass wir uns hier gerade richtig verstehen. Uhl sagt, das sei ja wohl nicht verwunderlich, wenn Behörden gesetzliche Vorgaben missachten (Urteile des Verfassungsgerichtes haben Gesetzescharakter). Und wir reden hier ja auch nicht von irgendwelchen Behörden, sondern von der Polizei. Uhl sagt, das sei nicht verwunderlich, wenn die Polizei die Gesetze bricht. Danke, Herr Uhl. Sie können wieder Platz nehmen.
Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.Soso, legitime Maßnahmen, ja? Da hat wohl jemand etwas zu lange mit Geheimdienstlern gekungelt. In dem "parlamentarischen Kontrollgremium", das für die Kontrolle der Dienste zuständig ist. Eine Farce.