Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Zunächst dachte Annette R. aus Fürstenzell an eine Faschingsschlägerei, als sie nachts in Passau auf der gegenüberliegenden Straßenseite miterlebte, wie ein dunkel gekleideter Mann einem Radfahrer hinterherrannte und nach ihm griff. "Der hat ihn abrupt gepackt und ohne Vorwarnung vom Rad zu Boden gerissen - mit vollster Brutalität", sagt sie.Dafür gibt es mehrere Zeugen. Und wie üblich in solchen Fällen läuft ein Verfahren gegen das Opfer, den Fahrradfahrer.
Aber die Staatsanwaltschaft hat auf die erdrückende Beweislast reagiert und das Verfahren eingestellt. Wie? Nein, nicht das gegen den Fahrradfahrer. Das gegen die Polizei! Gegen das Opfer wird weiter ermittelt. Wo kämen wir da auch hin. Das ist schließlich ein Rechtsstaat hier! Da gilt die Unschuldgsvermutung… für die Polizei. Für das Opfer natürlich nicht:
Alles in allem will der Staatsanwalt auch nicht ausschließen, dass sich Bauer "einen Teil der Verletzung (etwa Ausreißen eines Haarbüschels) selbst zufügte, um diese Verletzungen dem Beschuldigten nachfolgend anzulasten".Reicht euch noch nicht? Einen hab ich noch:
Der Hof der Polizeiinspektion ist zwar videoüberwacht - doch es gibt keine Aufzeichnungen, auch konnte in der Polizeiinspektion keiner als Zeuge "zum Tatgeschehen Auskünfte geben", wie es im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft heißt.Die Staatsanwaltschaft hat völlig recht. Es ist sonnenklar, gegen wen hier ermittelt werden muss. Leider ermittelt sie gegen den anderen.