[l] Hier kommt gerade ein interessantes Detail zu Griechenland rein. Deutschland und Griechenland haben 1961 einen Vertrag zum Schutz von Investitionen vor Enteignung geschlossen. Der würde jetzt eigentlich auch Investoren vor dem zwangsweisen Schuldenschnitt schützen. Der Vertrag sieht eine Klärung (Artikel 11) über ein Schiedsgericht vor, das aus drei Richtern besteht. Einen aus Deutschland, einen aus Griechenland, und einen aus einem Drittland, auf den sich die beiden anderen Richter einigen. Wenn sich also Deutschland und Griechenland zusammentun in Sachen Schuldenschnitt, und da entsprechende Richter ernennen, haben private Investoren keine Handhabe. (Danke, Jörg)