[l] Gute Nachrichten: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Zugangsanbieter nicht zur Installation von Filtersystemen verpflichtet werden können, weil das auch eine Kontrolle unverdächtiger Nutzer wäre. Das sei weder mit dem Europarecht noch mit den individuellen Freiheitsrechten vereinbar. Der Fall war von einem Gericht an den Gerichtshof verwiesen worden, die um eine Einstweilige Verfügung ersucht worden waren, und geklärt haben wollten, ob sie das überhaupt verfügen dürfen. Und das ist jetzt höchstrichterlich geklärt: nein, dürfen sie nicht.