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"Untreue darf nicht zu einer Misserfolgshaftung für wirtschaftliche Wagnisse führen, die sich im Nachhinein als unprofitabel herausstellen", so die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus fehlten Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Politiker die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit eines Vermögensverlustes "gebilligt" hätten.Und das obwohl der Staatsgerichtshof den Deal bereits als verfassungswidrig erklärt hat.