[l]Torrentfreak weist auf eine spannende Verteidigungsstrategie in einem Porno-Filesharing-Copyrightverfahren hin. Und zwar darf laut US-Verfassung der Congress Copyright-Gesetze machen, um Werke zu schützen, die den wissenschaftlichen Fortschritt oder nützliche Künste befördern. Die Angeklagte sagt jetzt, obszönes Material diene offensichtlich weder dem einen noch dem anderen und beruft sich dabei auf alte Rechtsprechung in Kalifornien. Wenn sie damit durchkommt, dann würde sie nicht nur freigesprochen sondern die Pornoindustrie würde ihre Abmahnrechte verlieren. Besser noch: die Pornoindustrie selber hat in vielen Fällen die Abmahnrechte für teuer Geld an Anwaltskanzleien verscherbelt, die damit jetzt massenhaft das Internet abmahnen. Die Pornoindustrie kriegt von den Erlösen gar nichts, dafür haben sie halt einen Haufen Geld für den Verkauf gekriegt. Wenn die Frau jetzt durchkommt, dann trifft das also eher die Abmahnindustrie als die Pornoindustrie. Die wären natürlich auch unglücklich, weil man dann legal ihre Erzeugnisse kopieren dürfte, und ausgerechnet in Kalifornien wäre so ein Urteil schmerzhaft, weil dort der Großteil der US-Pornos hergestellt werden.
Das Gerichtsverfahren wird also für diverse Leute sehr spannend. (Danke, Eike)