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Doch es kommt ganz anders: Stefan R. bekommt den größten Ärger seines Lebens. Inzwischen ist er aus dem Dienst entlassen. Er klagt dagegen, muss sich bis heute in nichtöffentlichen Verhandlungen mit harschen Vorwürfen auseinandersetzen. Zum Beispiel: Er habe „vorsätzlich“ und „grob fahrlässig“ seine „dienstlichen Kompetenzen durch eigenmächtige Korrespondenz mit dem BKA und dem ZKA überschritten“, wie es in einem Schreiben seiner Dienststelle heißt. Denn er habe ohne Genehmigung seiner Vorgesetzten gehandelt. Dies sei ein „Verstoß gegen die Pflicht zum Gehorsam“ und damit gegen das Heiligste: das Bundesbeamtengesetz.