Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Und bei der Gelegenheit sieht man auch mal, was von den Gerichten zu halten ist, die uns eigentlich vor sowas schützen sollen. Der EuGH hat nämlich erst eine mündliche Verhandlung abgewiesen und dann nicht geguckt, ob das überhaupt mit der Grundrechtscharta vereinbart ist, sondern nur nach formalen Kriterien entschieden. Und was mich daran am meisten ärgert:
Diese Woche hat die EU-Kommission die deutsche Fassung der Bestandsaufnahme über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht veröffentlicht und darin die Vorratsdatenspeicherung gelobt.ZUM KOTZEN. Aber es war ja auch mal wieder klar. Deutschland ist so ein Schwergewicht in der EU, wenn wir nicht hinter den Kulissen dafür wären, gäbe es gar keine Vorratsdatenspeicherung.
Update: Heise hat einen Artikel mit spannenden Details aus der Bestandsaufnahme. Insbesondere findet sich dort auch, mit welchen Fahndungserfolgen sie die VDS zu begründen versuchen.
Unter den Fahndungserfolgen, die mit der Speicherung von Fluggastdaten erzielt wurden (S. 47), finden sich Beispiele aus den bereichen Kinder- und Menschenhandel, Kreditkartenbetrug und Drogenhandel, jedoch kein Hinweis auf Kontrolle möglicher Täter mit terroristischen Absichten.
Das passt ja alles mal wieder. Die Fluggastdaten sind übrigens im Moment noch kein Teil der VDS-Datenbanken, aber sie arbeiten daran.