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(1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.Absatz 1 und 3 treffen meiner nichtjuristischen Laienmeinung nach glasklar zu. Laut § 287 StGB drohen bis zu zwei Jahre Knast oder Geldstrafe.(2) Ein öffentliches Glücksspiel liegt vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt.
(3) Ein Glücksspiel im Sinne des Absatzes 1, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen, ist eine Lotterie. Die Vorschriften über Lotterien gelten auch, wenn anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden können (Ausspielung).
(4) Veranstaltet und vermittelt wird ein Glücksspiel dort, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird.[…]
Jetzt kann man zu dieser Lotterie stehen, wie man will. Ich persönlich ignoriere sowas. Aber die Einsicht, dass der GlüStV sowas jetzt regelt und hier zutrifft, das hat offenbar noch niemand realisiert. Im Grunde könnte jetzt jemand loslaufen und gegen die Strafanzeige stellen. Das ist ja immerhin eine deutsche Domain mit whois-Anschrift in Kiel. Oder, was man ja nicht ausschließen kann, die haben sich eine behördliche Erlaubnis geholt, das kann ja auch sein.
Es bleibt die Erkentnis, dass dieser GlüStV eben nicht nur Pokerspieler und Pferderennwetten betrifft, und womöglich noch ein Haufen anderer Dinge dadurch illegal werden. Ich bin mal gespannt, wie lange die Norddeutsche Klassenlotterie braucht, bis sie die Webseite absägen.
Meine persönliche Meinung zu diesem Glücksspielregulierungskram ist: ich halte es für eine Schande, dass wir Glücksspiele "regulieren". Entweder wir finden, dass Glücksspiele unmoralisch sind und verboten gehören, aber dann machen wir gefälligst auch die staatlichen Lotterien zu, oder wir finden Glücksspiel ungefährlich (oder von mir aus ab 18), und dann darf das aber auch bitte jeder.
Update: Weil das offenbar einige Leser nicht mitgekriegt haben: DENIC verlost die Domains, aber nicht über Lose, sondern "wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Und um das keinen reinen Bot-Wettlauf werden zu lassen, darf jedes DENIC-Mitglied nur 4 Registrierungswünsche pro Minute abgeben. Nach der Vergabe können sich dann Markeninhaber ihre Domains erklagen, also macht euch keine Hoffnung auf vw.de.