Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Offensichtlich trifft das auf den vorliegenden Fall nicht zu. So offensichtlich gar, dass das auch der Berliner Polizei auffallen müsste.