Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung […] hat das Bundesministerium des Inneren im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Ebene nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.Wenn ihr euch erinnert: das Gesetz regelt ganz klar, dass das BKA für aus der Zensur entstehende Schäden haftet. Und das wird 100% auch in den Verträgen drin stehen. So blöd ist hoffentlich kein ISP, ohne so eine Klausel so einen Vertrag zu unterzeichnen.
Der Teil mit dem "sowohl für die Provider" ist also eine dreiste Lüge und zeigt, worum es eigentlich geht: das BKA macht sich gerade in die Hosen vor Angst, dass ein trotziger ISP schlicht zu filtern anfängt, dabei (absichtlich) großflächig verkackt, dann einen Millionenschaden entstehen lässt, und dem BKA eine dicke Rechnung schickt. Ich betreibe ja leider keinen Provider, aber wenn ich einen hätte … *hust*
Update: Ah, netzpolitik hat die Mail veröffentlicht. Müßt ihr selber wissen, ob ihr die für belastbarer haltet als mein Rumgerüchten :-)