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Nun, da mailt mir gerade der Betroffene ein Word File, das ich mal nach HTML konvertiert habe. Sein Blog findet ihr übrigens hier.
Ich zitiere mal den Knackpunkt:
Auch das Gericht äußerste seine erheblichen Zweifel, auf scheinbar affirmative und für alle überraschende Weise: Wenn es diesen V-Mann 123 gibt, dann sind die streitgegenständlichen G-10 Maßnahmen nicht begründet, sondern in besonderem Maße rechtwidrig.Nun muss man wissen, dass das seit vielen Jahren so läuft in Deutschland, dass sie Abhörmaßnahmen mit angeblichen V-Männern des Verfassungsschutzes begründen, die nach Seite bezahlt werden und daher gerne mal den Großteil des Materials frei erfinden. Mit diesem Lügengebäude begründet man dann das Telefonabhören. Und das Gericht sagt jetzt: ist illegal, unabhängig davon ob der jetzt gelogen hat oder nicht. Solange es einen V-Mann gibt, gilt der als geringerer Grundrechtseingriff als einmal Telefonabhören, und damit ist der Lauschangriff nicht rechtens.Diese Argumentation leitete das Gericht aus dem Prinzip der Subsidiarität ab, ein elementarer Rechtsgrundsatz, der sich aus dem Grundsatz zur Verhältnismäßigkeit ableite. Nach geltender Rechtsprechung stellen ›Beschränkungen‹ nach Art. 10 GG die Ultima Ratio, die schwersten Eingriffe in die Grundrechte dar. Erst wenn sich nachrichtendienstliche Mittel, zu denen auch der Einsatz von V-Männern zählt, unterhalb der Schwelle von Eingriffen in das Post- und Fernmeldegeheimnis als erfolg- und aussichtslos erwiesen haben, könne man von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen.
Das ist natürlich in zweierlei Hinsicht ein Schlag ins Gesicht des Verfassungsschutzes. Erstens haben sie sich da ein Eigentor von geradezu biblischen Dimensionen geschossen, wenn sie sich diesen V-Mann 123 tatsächlich frei erfunden haben. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit, die ich ja fast noch schöner fände, wenn es den V-Mann gibt, und der sich nur die Geschichte komplett aus dem Arsch gezogen hat. Zweitens wird damit ihr gesamtes Vorgehen komplett illegal. Mich erfüllt das ja mit einer gewissen Häme, dass denen endlich mal jemand das Handwerk legt.
Wie nicht anders zu erwarten, hat das Bundesinnenministerium umgehend Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Richter sagt in dem Urteil nämlich auch, dass sie nicht einfach nur V-Mann-Hörensagen nehmen können, um einen Lauschangriff zu machen, sondern:
Folglich müsse jede Anordnung »substantiiert und nachprüfbar begründet« werden, was selbstverständlich auch die Überprüfbarkeit und Verifizierbarkeit von ›tatsächlichen Anhaltspunkten« einschließt.Da herrscht beim "Verfassungsschutz" natürlich Heulen und Zähneknirschen, wenn sie ihre Beweislosigkeit und Inkompetenz nicht mehr hinter Floskeln und Geheimnisdeklarationen verstecken können. Man darf gespannt sein, ob sie in der nächsten Instanz auch so einbrechen.