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Bei einem Zeltfest in Frohnleiten lässt er während einer Amtshandlung der Polizei Ende Juli einen Furz und sorgt damit für Gelächter unter den umstehenden Polizisten. Das habe die Sicherheit des Landes gefährdet und er habe gegen das Landessicherheitsgesetz verstoßen, wirft man ihm nun vor. Paragraf 2 dieses Gesetzes ist umstritten, er ist ein Anstandsparagraf, der der Polizei eine „Handhabe gegen Stinkefinger“ geben soll, zitiert das ORF einen österreichischen Anwalt.Da verletzt ja was anderes als der Furz mein Gefühl für Anstand, muss ich sagen.Ein Gericht verurteilte den Störenfried zu 50 Euro Strafe oder einem Tag Gefängnis.
Update: In der Kleinen Zeitung liest sich das etwas anders, da waren die Lachenden keine Polizisten und der Beschuldigte war Unbeteiligter bei einer Amtshandlung. (Danke, Thorsten)