Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ja, DIE Terrorliste.
Update: der AFP-Autor (?) schreibt in einem Leserkommentar von 16:19 auf Seite zwei:
Das Urteil erging nicht vom EuGH, sondern vom "Gericht Erster Instanz", wie AFP auch gemeldet hat. Der wenig griffige Name dieses Gerichts ist leider nicht zu ändern. Es sind rechtsmittel zum EuGH möglich.
(Danke, Bastian)