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Gut, dass unsere Junta bei Emails Zurückhaltung an den Tag legen würde, davon ist glaube ich nie jemand wirklich ausgegangen, aber die Implikation geht m.E. in die andere Richtung: daraus folgt, dass auch Post und Telefonate schon für nicht erhebliche Straftaten abgehört werden. Das ist an sich nicht so, § 100a definiert das. Aber hey, lest euch den Katalog mal durch. Urkundenfälschung, Computerbetrug, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte und nicht gewerbsmäßige Bandenhehlerei zählen da schon als erhebliche Straftaten. Nur mal so als Realitätsabgleich.