Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker seit 2008, auf Polizeibefehl Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Gleichermaßen müssen Provider Name und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben. Eine richterliche Kontrolle der Wünsche der Polizei gibt es nicht mehr; eine Information der Betroffenen ist ebenso wenig vorgesehen, wie die Löschung der erhobenen Daten.Die Verfassung in Österreich scheint noch weniger wert zu sein als unsere, wenn das nicht offensichtlich ein Verfassungsbruch ist.