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Zunächst erklärte das Bundesstrafgericht in Bellinzona, der Bundesrat sei nicht legitimiert, dem Untersuchungsrichteramt (URA) die Herausgabe der Aktenkopien zu verweigern. Der Bundesrat könne gegen die Anfang Juli erlassene Herausgabeaufforderung von Untersuchungsrichter Andreas Müller Einsprache erheben und die Versiegelung der fraglichen Akten beantragen. Müller müsse die Unterlagen nötigenfalls mit Zwangsmitteln beschaffen, falls sich der Bundesrat der Herausgabe weiter widersetzen sollte.Hier haben wir also mal ganz klar vor Augen, wieso es Gewaltenteilung als Grundprinzip eines Rechtsstaats geben muss. Und warum wir in Deutschland so am Abnippeln sind, denn bei uns besteht keine erwähnenswerte Trennung mehr zwischen Legislative und Exekutive.Als der Entscheid aus Bellinzona am Mittag publiziert wurde, hatte das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt bereits gehandelt. Nach Auskunft des Leitenden Untersuchungsrichters Jürg Zingle führte das URA unterstützt von einem halben Dutzend Berner Kantonspolizisten schon am Vormittag eine Haudurchsuchung in den Räumlichkeiten der Bundeskriminalpolizei und des Bundessicherheitsdienstes durch. Dabei wurde ein Tresor beschlagnahmt und versiegelt, der Schlüssel enthält, die für den Zugang zu den umstrittenen Tinner-Akten benötigt werden.