Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Einem Presseverleger würde damit das "ausschließliche Recht" zugesprochen werden, "das Presseerzeugnis oder Teile daraus zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben".Damit wäre klar: keine Zitate mehr aus Online-Zeitungen. Und ohne Zitate sind auch Links sinnlos. Also auch keine Links mehr auf Online-Zeitungen. Außer, lustigerweise, öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Denen gönnen die Verleger nämlich das Geld nicht und die sollen ausgenommen sein. Ich würde also nur noch auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und ausländische Quellen linken können.
Ich frage mich ja, was die glauben, wo die dann ihre Leser herkriegen werden. Aber hey, soll mir Recht sein. Sollen die doch ruhig alle geordnet pleite gehen.