Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
So finden sich in den Änderungsanträgen zu den Gesetzesvorschlägen an einigen Stellen Formulierungen, die zur Basis einer stärkeren Filterung von Internet-Inhalten dienen könnten: In einigen Änderungsanträgen zur Universaldienstrichtlinie steht immer wieder die Formulierung "rechtmäßige Inhalte". Alle für die Internet-Nutzung formulierten Rechte sollen nur beim Abrufen und Verbreiten dieser "rechtmäßigen Inhalte" gelten.Ich bin mir sicher, das ist bloss ein bedauerliches Missverständnis. Und hier noch so ein Missverständnis:
Ein Antrag formuliert, dass sogenannte Internet-Protokoll-Adressen in Zukunft nicht mehr per se als sogenannte personenbezogene und damit besonders schützenswerte Daten gelten sollen.Immerhin stimmt das Parlament über den Kram ab, nicht der Fischereiausschuss oder die Landwirtschaftsminister. (Danke, Tobias)