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Aber was ich an der Stelle mal loswerden will: Kinderpornographie ist eine viel weniger schlimme Straftat als die meisten Menschen instinktiv annehmen:
Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften), 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.Zum Vergleich: für Falsche Verdächtigung kriegt man auch bis zu fünf Jahre.
Interessant ist in meinen Augen aber der Vergleich mit Sexueller Missbrauch von Jugendlichen. Kinderpornographie ist ja mit dem Argument strafbar, damit würde dem Sexuellen Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet. Wenn man sich jetzt aber das Strafmass beim Sexuellen Missbrauch anschaut, findet man:
Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Keine Mindesthaft von 3 Monaten, man kann mit einer Geldstrafe davon kommen! Wartet, geht noch weiter:
In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.Man kann sogar ganz straffrei ausgehen mit dem eigentlichen sexuellen Missbrauch! Für mich sieht unser Strafrecht einfach nur noch irrational aus.
Update: Mir schrieb jemand, dass Kindesmissbrauch von § 177 abgedeckt würde, aber das ist etwas anderes, denn Kinderpornographie heißt eben nicht zwangsläufig, dass da Nötigung oder Vergewaltigung im Spiel war.