Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Versehentlich sei eine vorläufige Version ausgedruckt und zugestellt worden, in der der bearbeitende Staatsanwalt den Angeklagten so bezeichnet habe, erklärte der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz. In den offiziellen Gerichtsakten finde sich dagegen die korrekte Version.Muß der Mann jetzt mit einem Verfahren wegen Beleidigung rechnen? Nein, natürlich nicht, wo kämen wir da hin! Denn:Das Versehen sei bedauerlich und die Bezeichnung "Arschloch" auch im internen Gebrauch inakzeptabel, sagte Nemetz. Der Staatsanwalt, dem der Fehler unterlaufen sei, bedauere den Vorfall und werde sich beim Betroffenen schriftlich entschuldigen.
Eine Beleidigung im juristischen Sinne sei das "Arschloch" in der Anklageschrift indes nicht, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft. Dafür sei der Vorsatz nötig, sie öffentlich zu machen. Da das Schriftstück aber ein Internum gewesen und nur versehentlich versandt worden sei, gebe es diesen Vorsatz nicht.Na dann ist ja gut. Ich bin mir sicher, das würde das Landgericht genau so sehen, wenn ich ihnen versehentlich eine interne Notiz zustellte, in der ich eine rückblickend natürlich völlig inakzeptable Meinung zu ihnen äußern würde.
Update: Die Augsburger Zeitung hat auch was dazu:
Ein "Mitverschulden" trifft auch die moderne Bürotechnik, wie zwischenzeitlich behördeninterne Recherchen ergeben haben. So hatte ein Gruppenleiter der Staatsanwaltschaft die Anklage mittels eines Spracherkennungsprogramms diktiert, welches das Gesagte sofort in Schrift umsetzt. Dabei hatte der Computer auch jenen inkriminierenden Begriff aufgeschrieben, was der Jurist, als er es bemerkte, flugs löschte.
AHAAAA! Der Computer war schuld! Bwahahahaha, nee klar.