[l]Ein P2P-Abmahn-Vertrag ist geleakt, zwischen einem Porno-Rechteinhaber und einem Abmahner. Das wirtschaftliche Risiko für das Abmahnen übernimmt der Abmahner. Das ist genau die Crux, die solche Deals angreifbar macht, und deren Nachweis in der Praxis normalerweise nicht möglich ist. Ob das dadurch automatisch rechtsmissbräuchlich ist, muss natürlich im Einzelfall vor Gericht geklärt werden. (Danke, Julius)