Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Eine Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, meint Junker, denn um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, der Rechner beschlagnahmt und Zeugen befragt werden. "In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist", erläutert Junker. Der Aufwand sei unverhältnismäßig, "wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen". Junker findet es schlimm, dass die Abmahnanwälte auf einer "extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen". Die Verfehlung sei zu gering, um Grundrechte auszuhebeln.Danke, Frau Junker! Für den Beweis, das es auch vernünftige Staatsanwälte gibt.