[l]Hal Faber weist auf einen interessanten Punkt hin: Die dürfen nicht in die Wohnung einbrechen, um einen Trojaner zu installieren, aber sie dürfen einbrechen, um Videoüberwachung zu installieren. Während der Videoüberwachungsinstallation können sie dann aber natürlich an den Rechner ran, sie sind ja nicht deshalb eingebrochen.