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Wow. Sollte der Datenschutz doch Anflüge von Milchzähnen bei uns haben?
Der Lacher ist, an welcher Formalie das am Ende gescheitert ist für das BKA:
Auch der § 14 Absatz 6 des BKA-Gesetzes, auf den sich das Amt berufen wollte, eröffnet zwar die Möglichkeit "an Truppenbehörden von Parteien des Nordatlantikvertrages in Deutschland Daten zu übermitteln", allerdings nicht an das NATO-Hauptquartier, das Art. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) zufolge keine solche Truppenbehörde ist.Das war also offensichtlich schon geplant, dass das BKA das tun darf, nur haben sie die Umsetzung im Gesetz verkackt.
Update: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Urteil revidiert und dem BKA Recht gegeben. Und da soll noch mal jemand sagen, Kriminalität lohnt sich nicht. Das BKA wird dabei erwischt, einem Gericht ins Gesicht zu lügen, und kriegt dann von einem anderen Gericht trotzdem Recht. (Danke, Kirsten)