Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Update: Ein SPD-Infobrief verkauft das wie folgt:
Vor dem Hintergrund der Terroranschläge von 2001 soll die Entwendung und Freisetzung von radioaktiven Stoffen noch wirkungsvoller verhindert werden. Hierfür soll die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen, die am Umgang mit radioaktiven Stoffen beteiligt sind, wie Antragsstellern, Genehmigungsinhabern, deren Beschäftigten sowie von behördlichen Sachverständigen, ausgeweitet werden. Auch der Katalog der Behörden und Stellen, an die im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Anfragen nach bestimmten Erkenntnissen gerichtet werden dürfen, soll erweitert werden.
Außerdem soll für bestimmte an der Überprüfung beteiligte Behörden die Verpflichtung eingeführt werden, der zuständigen atomrechtlichen Behörde nachträglich erlangte zuverlässigkeitsrelevante Informationen zu melden (Nachberichtspflicht). Zum anderen soll als Konsequenz aus dem Statusbericht des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz zur Schachtanlage Asse II die Betreiberfunktion vom Helmholtz-Zentrum- München auf das Bundesamt für Strahlenschutz übergehen. Damit ist für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Neu eingeführt werden soll ebenfalls die Erfordernis, für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Aha. Das ist also alles nur ein bedauerliches Missverständnis. Hier geht es gar nicht darum, dass AKW-Betreiber kostenlos ihren Atommüll verklappen dürfen (was ja eine weitere Subventionierung des Atomstroms ist), sondern es geht um 9/11 und die Terroristen!1!! (Danke, Sven)