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Die Grenze des rechtlich zulässigen sei möglicherweise überschritten worden, sagte Richter Ralph von Bargen am Montag im Wuppertaler Mord-Prozess. Es sei fraglich, ob die Vernehmung des 20-jährigen Verdächtigen in dem Prozess verwertet werden dürfe. Wie Video-Aufnahmen belegen, hatte der Mann sich vergeblich 38 Mal auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen und seinen Anwalt verlangt. Schließlich legte er doch ein Geständnis ab.Soso, möglicherweise überschritten, ja? Hey, sie haben ihm keinen Arm abgehackt, alles halb so wild. Oder wie? (Danke, Dirk)