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Die Hartz-IV-Regelleistungen decken laut einem Urteil nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das Grundgesetz. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest (Az.: L 6 AS 336/07). Nach mündlicher Verhandlung beschloss der 6. Senat, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.YES!!! (Danke, Kristian)