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Der Antwort der Bundesregierung zufolge beginnt der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes erst in dem Moment, in dem der Übermittlungsvorgang "unumkehrbar eingeleitet" wird. Damit bekräftigt sie ihre bereits im November bekannt gewordene Auffassung, dass es sich bei den vor einer Verschlüsselung auf dem Rechner abgefangenen Daten nicht um "Telekommunikationsinhalte" handle, weil "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen" habe.Denen scheint nicht klar zu sein, dass die Daten beim Telefonieren in Echtzeit verschlüsselt werden. Da verschlüsselt man nicht erst, und wählt man, dann verschickt man, und dann legt man wieder auf. Ist ja auch irgendwie klar, wenn man mal ein Telefon in der Hand gehabt hat. Aber wenn sich jemand wie Herr Schäuble morgens sein Internet ausdrucken läßt, dann läßt der sich bestimmt auch sein Telefon ausdrucken und diktiert seine Antwort dann für die Sekretärin.