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Das Gericht schloss sich der Auffassung der BaFin an, dass bereits der Verdacht der Mitgliedschaft als Anlass für eine Kontensperre genüge. Einzelne verdächtige Kontenbewegungen müssten nicht nachgewiesen werden. Nur so könne effektiv verhindert werden, dass das Konto zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten benutzt werde. Die BaFin hatte ihre zunächst verhängte Komplettsperre im Lauf des Verfahrens gelockert. Der Student darf über das Konto monatlich 660 Euro verfügen.Ganz großes Kino. Also ich habe ja den Verdacht, dass die Bundesregierung eine terroristische Vereinigung ist. Kann denen mal bitte jemand die Konten sperren? Aus Kulanzgründen würde ich Frau Merkel erlauben, über bis zu 660 Euro monatlich zu verfügen. Aber nur wenn sie sich benimmt und nicht mehr aufmuckt.