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Die Theorie klingt auch ganz nett, bis man sich mal Den Gummiparagraphen 129a anguckt, mit dem sie gerade alles von Beschattung zu Hausdurchsuchungen begründen, weil man da so herrlich wenig begründen muss. Und welches Strafmaß sehen wir da? 10 Jahre. Daher sagt mir meine Kristallkugel, dass sie dann Journalisten in Zukunft vermehrt wegen 129a verfolgen werden.
Immerhin, nur 30 Jahre nach Stammheim sollen dann jetzt auch langsam mal Strafverteidiger von der Überwachung ausgenommen werden.
Aber hey, das spielt eh keine Rolle mehr, wenn wir erst die Vorratsdatenspeicherung haben, denn dann wird es keine Informanten und damit keine Journalisten mehr geben.