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Geklagt hatte ein wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilter junger Mann, weil seine Post kontrolliert wurde - und er wegen einer Schlägerei ein zweiwöchiges Fernsehverbot auferlegt bekam. Seine dagegen gerichtete Klage scheiterte allerdings, weil das Gericht solche Maßnahmen noch bis Ende 2007 erlaubte.Da fragt man sich ja schon, woher da noch der "Straf" Teil in Jugendstrafvollzug kommen sollen. Denen geht es ja besser als Hartz IV Empfängern! Ob es da auch ein Recht auf Playstation gibt? Ich sehe ja vor mir, daß Leute wie Assi Pöbel absichtlich alte Omas anfallen, um in den Knast zu kommen, weil sie da ein besseres Leben als draußen haben.