Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nun argumentiert der eine oder andere vielleicht, daß Edonkey ja ein Filesharing-Dienst ist, und wenn ich da Dateien anbiete, dann ist das ja eine Veröffentlichung, und daher kein wirkliches Abhören, sondern eher wie ein Zugriff auf ein Webserver. Dem möchte ich entgegen halten, daß das ed2k-Protokoll auch Nachrichten zwischen Usern austauschen kann, und damit als Chatdienst klassifiziert werden muss, wodurch ed2k-Traffic durchaus auch unter das BriefFernmeldegeheimnis fallen müsste. Klar kann die Musikindustrie jetzt behaupten, ihre Software würde nur auf Announcements hören, nicht auf Messages, aber das macht die Sache nicht weniger schlimm. Vielleicht mag sich da mal ein Jurist zu äußern.
Update: Ein Jurist hat mir geschrieben, daß es wenn dann das Fernmeldegeheimnis ist :-)