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So dürfen die Gesetzeshüter in der Mark künftig den großen Lauschangriff in Form der akustischen Wohnraumüberwachung präventiv und bei "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Genehmigung durchführen. Auch sonst genügt hier der Segen eines einzigen Amtsrichters, während bislang die Erlaubnis von mehreren Landesrichtern erforderlich war. Ohne richterliche Genehmigung darf die Polizei ferner künftig Handys zur "Gefahrenabwehr" mit dem IMSI-Catcher orten. Generell darf sie ohne Anfangsverdacht auch Telekommunikationsvorgänge verhindern oder unterbrechenWie viele Berliner hatte ich überlegt, ins Umland zu ziehen, weil es da schön grün ist und man trotzdem nicht weit von einer ordentlichen Großstadt ist, aber jetzt… nein danke. Und dann wundern die sich über die zunehmende Entvölkerung?
Ich wundere mich ja immer, daß sowas in Brandenburg und nicht Bayern passiert. Die Brandenburger müssten das doch noch wissen, wie das ist, so kraß überwacht zu werden. Seufz.