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Und gegen die Terrorgesetze gab es überhaupt gar keine Einwände. Damit dürfen jetzt die Auslandsgeheimdienste (!) BND und MAD Auskünfte bei Airlines, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen, und zwar nicht nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" im Inland. Ausgeschlafenen Zeitgenossen wird an der Stelle auffallen, daß für die Abwehr von inländischen Terroranschlägen und verfassungsfeindlichen Bestreibung weder BND noch MAD zuständig sind, sondern der Verfassungsschutz. Und der durfte das schon vorher. Aber hey, wieso nicht alles dreifach vorhalten. Endlich mal eine Stelle, wo man die ganzen Beamten unterbringen kann.