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Derjenige kann sich dann aber zivilrechtlich von den anderen Shitstormern deren Anteil holen.
Die OGH-Richter fanden, dass das nicht Problem des Opfers sein sollte, die Täter alle ausfindig zu machen, und nahm an, dass die Täter sich schon gegenseitig kennen werden, weil sie ja befreundet sein werden.
Das Opfer in diesem konkreten Fall war ein Polizist.