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War also ein klarer Fall. Sind fertig. Haben alles, was sie brauchen.
Oh nee, warte.
Die Auswertung der Beweise habe jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben.Bei der Formulierung ist glaube ich nicht jedem auf Anhieb klar, was das für ein Hammer ist. Nicht mal einen Verdacht haben sie sich aus dem Arsch gezogen gekriegt!
Normalerweise ist der Verdacht kein Problem, aber an Beweisen mangelt es dann. Hier haben sie nicht mal einen Verdacht begründen können!
Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe, so die Staatsanwaltschaft.Keine Hinweise! Wie krass ist DAS denn?
Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise.Wie jetzt? Gut, da kann jetzt auch die Staatsanwaltschaft einfach inkompetent sein. Wenn die auf einem Rockkonzert keine Drogen nachweisen können, sind die vielleicht einfach nicht sehr fit. Aber wartet, geht noch weiter.
Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit der Berichterstattung durch die Medien eingeleitet worden. Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.Ja, richtig gelesen! Keiner der "Zeugen" wollte mit der Staatsanwaltschaft reden. Seit der Kachelmann gegen falsche Beschuldigungen Schmerzensgeld erwirkt hat, gehen "Geschädigte" das Risiko lieber nicht mehr ein. Warum auch, du kannst ja auch prima Rufmord begehen, indem du der Presse wilde Dinge erzählst.
Das ist nicht bloß meine Interpretation:
Mutmaßliche Geschädigte hätten sich nicht an die Ermittlungsbehörden, sondern an Journalisten gewandt, die sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten.Immerhin eine gute Nachricht gibt es bei der ganzen Nummer. Wie Kachelmann bei Springer hat jetzt auch die Kanzlei von Lindemann angekündigt, sich zivilrechtlich beim Spiegel gütlich zu tun.
Ja aber Fefe, gab es da nicht noch ein anderes Verfahren? In Vilnius? Ja. Das wurde auch eingestellt.
Update: Ja aber Fefe, hatten die "Zeugen" nicht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben? Gegenüber der Presse? Ja und nein. Eine Versicherung an Eides statt muss man a) bei einer Behörde abgeben, und die muss b) dafür qualifiziert sein, die entgegenzunehmen. Der Presse irgendetwas eidesstattlich zu versichern ist also ohne Aussagekraft und ein billiger Taschenspielertrick von unseriösen Presseorganen.
Update: Medienkompetenzlektion: Tatverdacht ist nicht dasselbe wie Anfangsverdacht. Die Hürden für einen Anfangsverdacht liegen viel niedriger.
Wenn die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht verneint, dann ist das eher in Richtung "können wir nicht beweisen" und sagt nicht notwendigerweise, dass sie überhaupt nicht glauben, dass es da etwas zu ermitteln gab. In diesem Fall war das allerdings tatsächlich so, weil sie nur Hörensagen aus 2. Hand hatten und keiner der "Zeugen" oder "Opfer" sich gemeldet hat.
Insgesamt gibt es drei Verdachtsstufen im deutschen Recht. Den Anfangsverdacht, den hinreichenden Tatverdacht und den dringenden Tatverdacht.
Für den Anfangsverdacht braucht man tatsächliche Anhaltspunkte, und er reicht dann für eine körperliche Untersuchung (z.B. eine Blutprobe), Beschlagnahme von Beweisgegenständen, oder Hausdurchsuchung.
Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung auf Basis der Ermittlungsergebnisse für wahrscheinlicher als einen Freispruch hält. Das war hier nicht der Fall.
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit für den Täter einer Straftat hält, und damit kann man ihn dann festnehmen oder den Führerschein entziehen.