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Stellt sich raus, dass der Hersteller da Credentials hardcodet hatte. Aber natürlich wollten sie das Ausmaß ihres umfassenden Monumentalversagens nicht zugeben, also haben sie den guten Samariter angezeigt, der die Lücke nicht an die Russenmafia verkauft sondern ihnen gemeldet hatte.
So und jetzt das Erdbeben an der Nummer:
Es liege keine Straftat vor, da die Daten, auf die der Sicherheitsexperte im Zuge seiner Untersuchungen Zugriff hatte, nicht effektiv geschützt gewesen sein, so die Richter in Jülich.Ja, klar waren sie das nicht, sonst hätte er sie ja nicht sehen können.
Aber wenn man das einmal so sieht, kann man den Hackerparagraphen nie wieder für das Ausnutzen von Sicherheitslücken anwenden. Wenn der Hack erfolgreich ist, waren ja per Definition die Daten nicht ordentlich geschützt.
Das ist jetzt nur ein kleines Amtsgericht, insodern wird das sicher schnell wieder gekippt, das Urteil.
Ich sehe das ja genau so wie das Amtsgericht. Wenn man das hacken konnte, war es nicht gesichert. Freut mich sehr, dass der Herr Amtsrichter sich da nicht von Branchen-Blablah hat in die Irre führen lassen, und zu Protokoll gab, dass der Kaiser keine Kleidung trägt.