[l]Das Amtsgericht München fällt ein Grundsatzurteil zu Klimaklebern. Eine Sitzblockage ist eine Versammlung, keine Nötigung. Polizeigewahrsam ist keine geeignete Maßnahme zur Abwendung weiterer Klebeaktionen (und daher unzulässig). Ingewahrsamnahme von Aktivisten lassen sie auch nicht durchgehen. Freiheitsentzug ist der tiefstmögliche Eingriff in die Grundrechte und daher bei geringfügigen Straftaten unzulässig.
Update: Das ist vom letzten Jahr und höhere Instanzen sehen die Sache andersherum :-(