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Landgericht München: Massenabmahnungen wegen Google-Fonts-Einbettung waren rechtsmissbräuchlich. Das Gericht führt aus, dass die Abmahner die Webseiten ja gar nicht persönlich besucht haben, sondern das war ein Crawler.
"Vielmehr wurde ein automatisiertes Programm (sog. Crawler) eingesetzt, um Websites aufzufinden, auf denen Google-Fonts dynamisch eingebunden waren. (...) Wer Websites gar nicht persönlich aufsucht, kann persönlich auch keine Verärgerung oder Verunsicherung über die Übertragung seiner IP-Adresse an die Fa. Google in den USA verspüren", heißt es zur Begründung.*Tusch*
Wartet, wird noch besser.
Wer sich bewusst und gezielt in eine Situation begibt, in der ihm eine Persönlichkeitsrechtsverletzung droht, um daraus Ansprüche abzuleiten, sei nicht schutzbedürftig.Wo sind solche Richter, wenn die Urheberrechtsmafia irgendwelche computerlosen Omas wegen offener WLANs verfolgt?
Ja warte mal, Fefe, wenn das rechtsmissbräuchlich war, war das dann Betrug?
Das Gericht entschied jedoch nicht über die Frage, ob es sich bei den Anschreiben um einen strafbaren Betrugsversuch oder vollendeten Betrug gehandelt hat. Darüber "hat die Staatsanwaltschaft in dem von ihr geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu entscheiden".Wenn ihr mich fragt, könnte man hier auch darüber nachdenken, ob das nicht schwerer Betrug ist, weil eine Bande gewerbsmäßig gehandelt hat.