Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die ist jetzt ihr Richteramt erstmal los.
Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand geht das Gericht davon aus, dass das eingeleitete Disziplinarverfahren dazu führt, dass Malsack-Winkemann das Richteramt dauerhaft nicht mehr ausüben darf. "Denn eine Richterin, die sich einem auf die Durchführung eines gewaltsamen Staatsstreiches gerichteten Geheimbündnis anschließe, breche den von ihr geleisteten Eid auf das Grundgesetz in besonders schwerer Weise und sei deshalb aus dem Dienst zu entfernen", hieß es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.