Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Wenn die das tun, und damit davon kommen, was tun die sonst noch so? Nun, sie eskalieren fröhlich weiter. Das Landgericht Leipzig fand jetzt mal eben spontan, dass Quad9 (ein kostenloser DNS-Anbieter) nicht nur Störer sondern Täter ist, wenn sie einen Namen auflösen, der zu Raubmordterrorkopien führt.
Gut, der DNS-Provider kann erstens gar nicht wissen, zu welchem Port ich mich verbinden will. Aber nehmen wir mal an, das Problem gäbe es nicht.
Nehmen wir mal an, das ganze Internet ist nur Webseiten, und Quad9 würde jede Webseite aufrufen, bevor sie mir antworten, und sie könnten irgendwie magisch feststellen, ob da Raubkindsmordterrorkopien angeboten werden.
Dann wäre das trotzdem wertlos, weil die Webseite ja Quad9 andere Daten zeigen kann als mir. Selbst wenn eine Raubmassenkindsmordterrorkopie erkennbar wäre, automatisiert gar, könnte Quad9 nicht sehen, ob die Webseite mir welche anbietet.
Kurz gesagt: Ein bemerkenswert krasses Fehlurteil, offenbar gefällt gänzlich unbeschwert von Sachkenntnis oder Einarbeitung in die Fragestellung.
Das wäre als würde man den Richter einlochen, weil ich ihn nach dem Weg zu einem Restaurant gefragt habe, und später stellt sich raus, dass das Restaurant irgendwelche Sanitärauflagen nicht eingehalten hat.
Das Landgericht Leipzig schloss sich hier übrigens dem Landgericht Köln an:
Das Landgericht bezieht sich dabei auf die "überzeugenden Ausführungen" des Landgerichts Köln, das bereits im September 2022 die täterschaftliche Haftung für Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Cloudfare übertrug. Cloudfare betreibt nicht nur ein Content Delivery Network, sondern auch einen DNS-Resolver.m( (Danke, Ralf)